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Zahnärztlicher Notfall? Keine Sorge, dafür gibt es den Zahnärztlichen Notdienst

Dicke Backe? Schmerzen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen? Zahn ausgeschlagen? Oder ein anderer Zahn-Notfall? Und ausgerechnet heute ist die Zahnarztpraxis geschlossen! Sorgen Sie sich nicht, dafür gibt es den Zahnärztlichen Notdienst.

Bitte spielen Sie Ihre Schmerzen nicht herunter oder warten bis die Praxis wieder öffnet. Bei jedem zahnärztlichen Notfall sollte direkt ein Zahnarzt kontaktiert werden. Nur dann kann man weitere Schäden vermeiden und nach der Diagnose auch mit der richtigen Behandlung fortfahren.

Zahnärztlicher Notdienst (Notdienstnummer 0180-5040308)

 

 

Ratenzahlung ohne Zusatzkosten: So kann sich jeder eine optimale Zahnbehandlung leisten

Immer mehr Patienten nehmen die Möglichkeit in Anspruch, Ihre Zahnbehandlung in bequemen Monatsraten zu finanzieren. Damit kann sich jeder Qualität ohne Kompromisse leisten. Denn gerade bei der eigenen Gesundheit sollte man nicht sparen.

Sie können Ihre zahnärztliche Behandlung in 6 Monats-Raten bezahlen – ohne Zinsen, ohne Gebühren oder sonstige Kosten. Sie können sogar eine sechsmonatige Zahlpause einlegen, bevor Sie mit der Ratenzahlung starten.

 

Ihre Vorteile bei der Teilzahlung

  • Sie leisten sich die Zahnbehandlung, die für Sie optimal ist – ohne Einschränkungen bei Qualität und Ästhetik.
  • Sie haben 6 Monate Zahlpause nach Erhalt der Rechnung. Danach begleichen Sie in 6 bequemen Monatsraten Ihre Zahnarztrechnung.
  • Die Abwicklung ist vollkommen unkompliziert und diskret.

 

Wir rechnen unsere Leistungen über das DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum) in Stuttgart ab. Das heißt, dass das DZR die gesamte Abwicklung übernimmt (Rechnungsversand, Buchung der Zahlungseingänge, Hilfe bei Erstattungsproblemen und eben auch Teilzahlungs-Vereinbarungen). Für diese Leistungen des DZR bezahlt unsere Praxis einen prozentualen Betrag von jeder Rechnung an das DZR. Für Sie ist dieser Service kostenlos.

Unser Tipp: Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Kassenzuschuss verdoppeln

 

 

Das Bonusheft – wer fleißig stempelt, spart bares Geld

Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe nach den Reformen der letzten Jahre keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum! Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse.

Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der behandlungsbedürftigen und fehlenden Zähne. Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss.

Wer mindestens 10 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.

Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Es lohnt sich also, immer wieder einen Blick in sein Bonusheft zu werfen und rechtzeitig einen Untersuchungstermin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt: Rufen Sie unter 02623/4343 zur Terminvereinbarung an. Ein Anruf, der bares Geld bedeuten kann.

Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt empfehlenswert.